Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGBs - Stand 01.01.2010

1. Geltung

Die allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für sämtliche Beratungsangebote der Franchise-Coaching und für sämtliche Verträge der Franchise-Coaching mit ihren Kunden, unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der angebotenen bzw. vertraglich übernommen Beratungsleistungen.

Soweit Beratungsverträge oder –angebote der Franchise-Coaching schriftliche Bestimmungen enthalten, die von den folgenden allgemeinen Auftragsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Auftragsbedingungen vor.

2. Mitwirkung des Kunden

Sämtliche Fragen der Franchise-Coaching-Berater über Angelegenheiten des Kundenunternehmens werden möglichst vollständig, zutreffend und kurzfristig beantwortet. Die Franchise-Coaching-Berater werden nur solche Fragen stellen, deren Beantwortung von Bedeutung für das Projekt sein kann.

Franchise-Coaching wird auch ungefragt und frühzeitig über solche Umstände informiert, die von Bedeutung für das gemeinsame Projekt sein können.

Von der Franchise-Coaching gelieferte Ergebnisse und Berichte werden vom Kunden innerhalb einer Frist von 10 Werktagen abgenommen. Erforderliche Korrekturen und Änderungswünsche werden der Franchise-Coaching unverzüglich schriftlich mitgeteilt. Äußert sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, gilt die Leistung als abgenommen.


3. Datensicherung des Kunden

Wenn die von der Franchise-Coaching übernommenen Aufgaben Arbeiten von Franchise-Coaching-Beratern an oder mit EDV-Geräten des Kunden mit sich bringen, wird der Kunde rechtzeitig vor Beginn der entsprechenden Tätigkeiten der Franchise-Coaching-Berater eine leicht rekonstruierbare Sicherung der Daten sicherstellen.

4. Rechnungsstellung, Zahlung

Die Franchise-Coaching ist berechtigt, Honorar und Auslagen je nach Anfall monatlich im nachhinein dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Für die Rechnungen der Franchise-Coaching gilt eine Zahlungsfrist von 7 Werktagen. Die Rechnungen sind ohne Abzüge zu begleichen. Im Falle des Zahlungsverzugs ist Franchise-Coaching berechtigt, angemessene Verzugszinsen zu berechnen.

Ist der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist Franchise-Coaching berechtigt, die Arbeit an dem Projekt einzustellen, bis diese Forderungen erfüllt sind.

5. Leistungshindernisse, Verzug, Unmöglichkeit

Die Franchise-Coaching kommt mit ihren Leistungen nur in Verzug, wenn für diese bestimmte Fertigstellungstermine als Fixtermine vereinbart sind und die Franchise-Coaching die Verzögerung zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat die Franchise-Coaching beispielsweise einen unvorhersehbaren Ausfall des für das Projekt vorgesehenen Beraters der Franchise-Coaching, höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Der höheren Gewalt gleich stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen die Franchise-Coaching mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, soweit nicht diese Maßnahmen rechtswidrig und von der Franchise-Coaching verursacht worden sind.

Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist die Franchise-Coaching berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird dagegen durch Hindernisse im Sinn von Abschnitt 5.1 die Leistung der Franchise-Coaching dauerhaft unmöglich, so wird die Franchise-Coaching von ihren Vertragspflichten freigestellt.

Soweit Pflichtverletzungen im Sinne von § 280 BGB von der Franchise-Coaching zu vertreten sind, gilt ergänzend Abschnitt 6.

5.4 Rechtliche und steuerliche Beraterleistungen werden durch die Franchise-Coaching nicht erbracht.

6. Haftung

Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler darauf beruhen, dass der Kunde Mitwirkungsobliegenheiten gemäß Abschnitt 2 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung der Franchise-Coaching ausgeschlossen. Den Nachweis der vollständigen und rechtzeitigen Erfüllung aller Mitwirkungsobliegenheiten wird im Streitfall der Kunde führen. Die Franchise-Coaching übernimmt ferner keine Haftung für etwaige Schäden des Kunden, die auf Nichtbeachtung der Sicherungsobliegenheit gemäß Abschnitt 3. beruhen.

Franchise-Coaching haftet für Schäden des Kunden nur, wenn und soweit sie von der Franchise-Coaching vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Den Nachweis wird im Streitfall der Kunde führen.

Alle etwaigen Schadensersatzansprüche gegen die Franchise-Coaching verjähren spätestens nach Ablauf von 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit eines Schadens, spätestens jedoch mit Abschluss der vertragsgemäßen Tätigkeit.

Ein aus der Beratung resultierender Erfolg der Zusammenarbeit kann von Franchise-Coaching mit Rücksicht auf die jeweilige Aufgabenstellung nicht garantiert werden.

7. Rechtswahl, Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden

Neben den individuellen Absprachen und diesen Auftragsbedingungen der Franchise-Coaching gilt nur deutsches Recht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden entfalten gegenüber der Franchise-Coaching keine Wirkung, selbst wenn die Franchise-Coaching ihrem Einbezug nicht ausdrücklich widerspricht.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist der Sitz von Franchise-Coaching.

Gerichtsstand für alle Klagen gegen die Franchise-Coaching ist der Sitz von Franchise-Coaching. Für Klagen der Franchise-Coaching gegen den Kunden ist der Sitz von Franchise-Coaching gleichfalls Gerichtsstand, wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

9. Haftung für Links

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10. Urheberrecht

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Ergänzende Informationen finden Sie zusätzlich unter der Rubrik Datenschutz.

12. Salvatorsche Klausel

Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. .